Die novellierte TA-Luft 2021 (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) vom 18.08.2021 ist die relevante rechtliche Vorschrift zur Reinhaltung der Luft für industrielle Anlagen in Deutschland. Sie verfolgt das klare Ziel, Emissionen – u.a. die diffusen Emissionen durch Armaturen – deutlich zu verringern.
Mit dem 1. Dezember 2025 endet die Übergangsfrist für Absperr- und Regelorgane, nach der die neuen technischen Anforderungen verbindlich gelten.
Betroffen sind Branchen mit emissionsrelevanten Medien – insbesondere in der chemischen und petrochemischen Industrie, in Raffinerien, Tanklägern, Kläranlagen sowie generell in allen genehmigungspflichtigen Anlagen gemäß BImSchG.
Für Armaturen gelten künftig verbindliche Leckagegrenzwerte, die durch Prüfverfahren nachgewiesen werden müssen. In der Praxis übernehmen unabhängige Stellen diese Prüfungen und stellen ein Zertifikat aus – als transparenter Nachweis für die gesetzeskonforme Dichtheit der Produkte.
Ersatzarmaturen müssen bereits heute TA-Luft-konform beschafft werden. Bestandsarmaturen dürfen weiter betrieben werden, solange sie technisch dicht und die TA-Luft-Grenzwerte nicht übersteigen.
Spätestens ab dem 1. Dezember 2025 erhalten Behörden zudem erweiterten Handlungsspielraum: Sie können technische Bestandsaufnahmen verlangen, Wartungs- und Prüfroutinen kontrollieren und den Austausch nicht-konformer Komponenten anordnen.
Neben der Zertifizierung rücken auch Wartung und Dokumentation stärker in den Fokus. Um die Dichtheit der Armatur dauerhaft sicherzustellen, sind Anforderungen für die Prüfung und Wartung der Dichtsysteme in Managementanweisungen festzulegen.
Der Leitfaden „TA Luft 2021“ von VCI und VDMA konkretisiert dies: Wird die Festigkeitsklasse CO3 (Absperrarmaturen) oder CC3 (Regelarmaturen) ohne Schaft- bzw. Wellennachstellung (z. B. „SSA-0“) erreicht, kann bei handbetriebenen Armaturen von Wartungsfreiheit ausgegangen werden – sofern der Hersteller keine abweichenden Angaben macht.
Für Armaturen der Festigkeitsklassen CO1 und CO2 ist der Hersteller verpflichtet, ein entsprechendes Wartungskonzept bereitzustellen. Bei Armaturen mit sehr seltener Betätigung (z. B. Manometerventile) genügt bereits die Festigkeitsklasse CO1, um Wartungsfreiheit anzunehmen. Das passende Wartungskonzept stellen wir Ihnen direkt über die Betriebsanleitung zur Verfügung. Damit erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für die Entwicklung wirtschaftlicher und effizienter Wartungskonzepte.
TA-Luft-konforme Armaturen tragen dazu bei, Emissionen zuverlässig zu minimieren, die gesetzlichen Anforderungen nach TA-Luft und BImSchG einzuhalten und den sicheren Betrieb von Anlagen dauerhaft zu gewährleisten. Zudem unterstützen sie eine vollständige und zukunftssichere Dokumentation, die eine transparente Nachverfolgbarkeit gegenüber Behörden und internen Audits sicherstellt.
Wir unterstützen Sie dabei mit einer breiten Auswahl an TA-Luft-zertifizierten Absperrventilen sowie allen erforderlichen Nachweisen und Unterlagen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Fristende, um Ihre Anlagen rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen – emissionssicher, gesetzeskonform und technisch auf dem neuesten Stand.