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Hinweisgeber-Plattform
Die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Regelungen, wie beispielsweise dem neuen Europäischen Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, hat für uns höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner:innen. Unser Hinweisgeber-Portal nimmt konkrete Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden der AS-Schneider Gruppe oder unserer Geschäftspartner entgegen.
Interner Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine Online-Plattform mit unseren Meldebeauftragten in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und zu kommunizieren. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber:innen können selbst entscheiden, ob sie sich namentlich oder anonym melden möchten. Da das Hinweisgeberschutzgesetz ein europäisches Gesetz ist, haben wir für Sie unsere europäischen Meldebeauftragten aufgelistet. Sie können Ihre Meldung gerne an diese Personen richten, auch wenn Sie außerhalb Europas ansässig sind.  


Meldebeauftragte - Hauptsitz in Nordheim (Deutschland):

  • Eva-Maria Link-Pfenning


Meldebeauftragte - Niederlassung in Rumänien:

  • Loredana Enache
  • Anca Patrascu



Für vertrauliche Meldungen stehen Ihnen zwei Optionen offen: Senden Sie diese entweder direkt per E-Mail an unsere Meldebeauftragten in Nordheim (integrity(at)as-schneider.com), in Rumänien (integrity.ro(at)as-schneider.com) oder nutzen Sie unseren Online-Meldekanal:

Interne Meldung erstatten
Externer Online-Meldekanal
Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).
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